Barrierefreiheit Fernbus
Mit dem Rollstuhl im Fernbus: Alle Infos für behinderte Fahrgäste
Bereits vor der Liberalisierung der Fernbusse zu Beginn des Jahres 2013 galt die Barrierefreiheit als eine der signifikantesten Hürden für den jungen Markt. Um zu gewährleisten, dass möglichst alle Fahrgäste einfach und bequem mit dem Fernbus verreisen können, wurde das Personenbeförderungsgesetz noch im Jahr 2012 erweitert. Allerdings gibt es trotz der rechtlichen Rahmenbedingungen noch zahlreiche Problemfelder und Ungenauigkeiten. Diese führen dazu, dass die verschiedenen Fernbus-Anbieter das Thema Barrierefreiheit auf unterschiedlichste Art und Weise angehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Um den Fernbus-Anbietern Zeit zu geben, den jungen Markt kennenzulernen und den Fernbus als Reisealternative zu etablieren, sah die Neuregelung des Personenbeförderungsgesetzes aus dem Jahr 2012 zwei Phasen auf dem Weg zur Barrierefreiheit vor. Seit Januar 2016 haben die Busunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass jedes Neufahrzeug barrierefrei ausgestattet ist und über mindestens zwei Rollstuhlstellplätze verfügt. Altfahrzeuge müssen diese Anforderungen ab dem 1. Januar 2020 erfüllen. Die Bestimmungen gehen damit zwar über die EU-Empfehlungen hinaus, doch mangelt es vor allem an genauen Definitionen. Das Behindertengleichstellungsgesetz versteht unter Barrierefreiheit die Gestaltung der Umwelt auf eine solche Art, dass behinderte wie nichtbehinderte Menschen sie auf gleiche Weise nutzen können – ein Szenario, dass zwei Rollstuhlstellplätze alleine nicht gewährleisten können. Unklarheit herrscht beispielsweise über die Beschaffenheit der Sanitäranlagen. Da die Toiletten in Bussen in der Regel abgesenkt liegen und nur über Treppen zu erreichen sind, wären diese nicht als barrierefrei anzusehen. Auch würden externe Rahmenbedingungen das Reisen für behinderte Fahrgäste weiterhin erschweren, da beispielsweise nur sehr wenige Bushaltestellen barrierefrei gestaltet sind. Die zentralen Omnibusbahnhöfe in Hamburg, Mannheim, Essen und Pforzheim gehen hier mit gutem Beispiel voran, doch stellen sie eine Seltenheit dar. Stufenlose Zugänge oder taktile Leitsysteme für Sehbehinderte sind an den Busbahnhöfen nur selten vorzufinden. Aufgrund dieser Konditionen könnte die vollständige Barrierefreiheit auch nach Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung weiterhin auf sich warten lassen.
Technische Tücken
Worte in die Tat umzusetzen, ist nicht immer einfach. Zwar sind auch die Fernbus-Anbieter selbst an Barrierefreiheit interessiert, doch herrscht Uneinigkeit, darüber was technische Lösungen für den Einbau zweier Rollstuhlstellplätze angeht. Nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) fallen pro Rollstuhlplatz sechs Sitzplätze weg. Bei zwei vorgeschriebenen Rollstuhlstellplätzen entspricht dies also dem Wegfall von zwölf Sitzplätzen. Fernbus-Anbieter befürchten daher, dass es gerade bei nachgefragten Strecken zu hohen Umsatzeinbußen kommen kann. Zusätzlich dazu ist beim Umbau der Busse je Fahrzeug mit Kosten im fünfstelligen Bereich zu rechnen. Branchenexperten gehen davon aus, dass im Hinblick auf die Gesetzesnovellierung bei Neuanschaffungen vor allem auf Doppeldeckerbusse zurückgegriffen wird, da diese sich dank des Niederflureinstiegs für den Einbau von Rollstuhlplätzen besonders gut eignen. Auch Unterflur-Fahrzeuge wie der Van Hool Altano dürften sich in Zukunft größerer Beliebtheit erfreuen. Dennoch bleibt das Problem der Zugänglichkeit bestehen. Gregor Hintz, Sprecher von MeinFernbus, zeigte sich in der Vergangenheit pessimistisch angesichts der technischen Probleme: „Auf der IAA konnte noch kein Hersteller praktikable Lösungen inklusive Lift und Kombination mit variabler Sitzgestaltung für den täglichen Einsatz zeigen.“ Die Kompatibilität der Rollstühle mit dem Fernbus ist außerdem technisch problematisch. Rollstühle müssen zur Befestigung über Knotenpunkte nach DIN 75078 verfügen, da die Sicherheit der Fahrgäste ansonsten nicht gewährleistet ist. Alternativ können Rollstühle auch eine Herstellerfreigabe nach DIN EN 12183 oder DIN EN 12184 haben. Der BDO geht allerdings davon aus, dass aktuell nur rund 20 Prozent der Rollstühle überhaupt für den Transport im Fernbus geeignet sind.
Das barrierefreie Gesamtnetz als alternativer Lösungsvorschlag
Eine barrierefreie Gesamtflotte steht vor zahlreichen Hürden – von technischen Problemen über unklare Definitionen bis hin zu Fragen der Versicherung. Als Alternative führen Experten daher das barrierefreie Gesamtnetz an. In diesem Szenario muss sich der Rollstuhlfahrer vor oder während der Buchung ankündigen. Im Anschluss daran ist der Fernbus-Anbieter dafür zuständig, dass auf der gewünschten Strecke am Reisedatum ein barrierefrei ausgestatteter Fernbus eingesetzt wird. Dieses Konzept erlaubt es den Fahrgästen im Rollstuhl, jede beliebige Verbindung zu buchen, ohne dass die Busunternehmen aber die hohen Kosten für den barrierefreien Ausbau der gesamten Fernbus-Flotte aufbringen müssen. Einige Fernbus-Anbieter, wie etwa das britische Unternehmen megabus, bieten behinderten Reisenden diese Möglichkeit bereits an. Sollte es dennoch einmal zu Missverständnissen zwischen Fahrgast und Busunternehmen kommen, ist die Meldestelle für barrierefreie Fernbusse eine gute Anlaufstelle. Diese wurde am 1. Oktober 2014 ins Leben gerufen und wird vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) betrieben. Die Angestellten der Meldestelle kümmern sich nicht nur um die Belange der Fahrgäste, sondern überprüfen auch regelmäßig anhand von Testfahrten die Barrierefreiheit auf Fernbus-Reisen.
Die Konditionen der einzelnen Fernbus-Anbieter für Fahrgäste mit Behinderung
Begleitpersonen, Blindenführhunde, Rabattkonditionen
Ist ein behinderter Fahrgast in der Lage, während der Fahrt auf einem üblichen Sitz Platz zu nehmen, so steht der Fahrt grundsätzlich nichts im Wege. Schwerbehinderte mit mindestens 50 GdB erhalten bei zahlreichen Fernbus-Anbietern Rabatt oder dürfen die Reisemöglichkeit sogar umsonst nutzen, wie etwa bei IC Bus. Ansonsten gilt, dass in diesem Fall eine Begleitperson umsonst mit auf die Reise gehen darf (Vermerk B im Schwerbehindertenausweis). Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, diese während der Buchung anzumelden. Sehbehinderte Fahrgäste dürfen ihren Blindenführhund bei allen Fernbus-Anbietern im Fahrgastraum mitnehmen. Auch in diesem Fall gilt, dass eine vorherige Anmeldung des Blindenhundes nötig ist.
Fernbus-Anbieter | Behindertenrabatt |
Eurolines | 50% Rabatt (auf ausgewählten Strecken, nicht online buchbar) Begleitperson kostenlos auf nationalen Strecken |
FlixBus | Begleitperson kostenlos |
IC Bus | 100% Rabatt Begleitperson kostenlos |
Student Agency (RegioJet) | Begleitperson kostenlos |
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